Untersuchung in der Praxis:

Nachdem Sie uns den ausführlichen Anmeldebogen ausgefüllt zurückgeschickt haben, werden Sie von uns zur Terminvereinbarung angerufen.

Zunächst findet bei der Erstvorstellung ein längeres Gespräch mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen statt (auf Wunsch auch getrennt), in dem die Lebensgeschichte, die aktuelle Lebenssituation und die Probleme besprochen werden, sowie im Anschluss eine erste testpsychologische Untersuchung. Bitte nehmen Sie sich für den Ersttermin ca. 2 Stunden Zeit.

Da wir für die Tests einen ausgeruhten jungen Menschen brauchen, finden diese Termine in der Regel vormittags statt, ein Attest für die Schule kann ausgestellt werden.

Nach dem Ersttermin werden weitere Testtermine, sowie ein Beratungstermin, bei dem alle Ergebnisse ausführlich besprochen werden, festgelegt.

Wir arbeiten eng mit anderen Therapeuten (z. B. Ergotherapeuten, Logopäden) sowie Ämtern und Schulen zusammen. Sollte es notwendig sein und nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis aller Sorgeberechtigten, kann auch  da ein Austausch stattfinden.

Untersuchungsalter:

Unsere Patienten dürfen zwischen 0 und 21 Jahren sein, wobei wir Erstvorstellungen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr annehmen können.

Behandlungskosten bei gesetzlicher Krankenversicherung

Alle Kosten werden direkt über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns mit den Krankenkassen abgerechnet. Das bedeutet für Sie, dass sie nur einmal im Quartal an ihre Versichertenkarte oder an einen Überweisungsschein vom Kinder-/Hausarzt denken müssen.

Falls Sie uns ein Gutachten oder eine fachärztliche Stellungnahme in Auftrag geben, fallen Kosten an, die wir gemäß GOÄ privat abrechnen müssen. Die Höhe der Kosten wird mit Ihnen vorab abgesprochen.

Behandlungskosten bei Privatversicherung:

Erkundigen Sie sich bitte vorab, in welchem Umfang die Leistungen übernommen werden. Wir rechnen entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ab.

Die normalen kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen (Diagnostik und Beratung, sowie ärztliche Behandlung) werden von den Privaten Versicherungen entsprechend den normalen Sätzen übernommen.